Wildcampen – Wo ist was erlaubt?

Wildcampen in Europa? Hier erfahren Sie, wo Sie freistehen und übernachten dürfen.

Wildcampen: Caravaning im Herzen der Natur

Spontan keinen Camping- oder Stellplatz gefunden und nun mit dem Reisemobil oder Caravan in der freien Natur übernachten? Das sogenannte Wildcampen oder Freistehen bietet einen besonderen Reiz, ist jedoch nicht überall erlaubt. Wir haben uns die Regelungen in den beliebtesten Caravaning-Ländern Europas für Sie angeschaut.

Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen:

Das sind die Unterschiede

Freies Stehen: Bezeichnet das Abstellen eines Wohnmobils oder Caravans inklusive Zugfahrzeug.

Übernachten: Bezeichnet das Schlafen im Fahrzeug ohne weitere Wohn- oder Camping-Aspekte wie das Aufstellen eines Vorzelts.

Wildcampen: Bezeichnet das Übernachten und dazugehörige Wohntätigkeiten wie das Aufstellen eines Vorzelts oder das Benutzen von Campingstühlen vor dem Fahrzeug.

Sollten Sie auf einer Caravaning-Reise in Europa keinen Camping – oder Stellplatz für die Nacht finden, kann Wildcampen eine Alternative sein. Dank ausgeklügelter Fahrzeug-Ausstattung sind Sie beim Caravaning autarker als bei den meisten anderen Urlaubsformen und können sich einer Extraportion Natur und Stille erfreuen. Nicht in allen europäischen Ländern ist das Freistehen, Übernachten und Wildcampen erlaubt. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Regelungen für die verschiedenen Länder Europas.

Zu Gast in der Natur:


So verhalten Sie sich rücksichtsvoll

Beim Wildcampen gilt es, sich an einige Grundregeln zu halten, denn Sie teilen sich Ihren Stellplatz mit wildwachsenden Pflanzen und Tieren. Rücksichtsvolles Verhalten ist entsprechend unumgänglich, um die natürliche Umgebung zu erhalten. Dazu zählen das Vermeiden von Lärm in der Dämmerungszeit und selbstverständlich die Beseitigung jeglicher Spuren Ihres Aufenthalts. Sollten Sie Spuren vorheriger Wildcamper vorfinden, seien Sie ein Vorbild und nehmen auch deren liegengebliebenen Müll mit.

Wildcampen in Deutschland

Natürlich gibt es in Deutschland spezielle Regeln für freies Stehen oder Wildcampen. Grundsätzlich herrscht ein Verbot von Wildcampen. Das bedeutet, dass der nächtliche Aufenthalt außerhalb des öffentlichen Straßennetzes untersagt ist. Man sollte also in keinem Fall mit seinem Caravan oder Reisemobil in den Wald fahren und dort sein Lager aufschlagen. Anders sieht das bei Parkplätzen aus: sofern mit Schildern nicht ausdrücklich auf ein Übernachtungsverbot hingewiesen wird, darf man hier eine Nacht mit dem Wohnmobil stehen bleiben. Jedoch dient diese „Fahrtunterbrechung“ lediglich der „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“. Eine weitere Alternative zum Wildcampen in Deutschland sind Privatgrundstücke: es gibt Privatpersonen, die ihre Privatfläche für Kurzaufenthalte zur Verfügung stellen. Auf der Plattform https://campspace.com/de findet Ihr Angebote dazu.

Wildcampen in Europa

Wildcampen in Europa

Wildcampen in Europa

  • Belgien

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist nur in wenigen Regionen und maximal für eine Nacht erlaubt. Besonders entlang der Küste und in Flandern gibt es Einschränkungen.

  • Bulgarien

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen ist sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum grundsätzlich verboten.

  • Dänemark

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen ist im öffentlichen Raum verboten. Auf Privatgrund ist es erlaubt.

  • Deutschland

    Freies Stehen, Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für alle Verkehrsteilnehmer erlaubt, wo die StVO oder Verkehrsschilder es nicht ausdrücklich untersagen. Jedoch ist das Wildcampen verboten.

  • Estland

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist auf Privatgrund sowie im öffentlichen Raum außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt.

  • Finnland

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist auf Privatgrund erlaubt. An Stränden und Erholungsgebieten gelten regionale Verbote, die zu beachten sind.

  • Frankreich

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist regional abhängig und oftmals mit einer Genehmigung örtlicher Behörden verbunden. In Nationalparks und Naturreservaten ist es grundsätzlich verboten.

  • Griechenland

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten.

  • Vereinigtes Königreich

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist entlang von Straßen und Brücken verboten, auf Privatgrundstücken jedoch erlaubt. Örtliche Genehmigungen müssen grundsätzlich eingeholt werden. In Schottland ist es weitestgehend erlaubt.

  • Irland

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist zwar grundsätzlich erlaubt, örtliche Regelungen verbieten dies jedoch oftmals.

  • Island

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten und wird vor allem in Nationalparks und Naturschutzgebieten streng kontrolliert.

  • Italien

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist für eine Nacht gestattet, örtliche Regelungen sind jedoch zu beachten. Vor allem in Norditalien, Nationalparks und in staatlichen Wäldern gibt es Einschränkungen.

  • Kroatien

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten.

  • Lettland

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist auf Privatgrund sowie im öffentlichen Raum außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt.

  • Litauen

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist auf Privatgrund sowie im öffentlichen Raum außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt.

  • Luxemburg

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten. Auf Privatgrundstücken ist es erlaubt.

  • Niederlande

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten.

  • Norwegen

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist erlaubt. Ausnahmen bilden landwirtschaftlich genutzte Flächen und Orte, die keinen Mindestabstand von 150 Meters zum nächsten Wohnhaus haben.

  • At

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist für maximal eine Nacht erlaubt. Es gibt jedoch regionale Einschränkungen, wie z.B. in Tirol oder Wien. In Naturschutzgebieten ist das Übernachten verboten.

  • Polen

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten.

  • Portugal

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten.

  • Rumänien

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich erlaubt. In Naturschutzgebieten gilt eine Ausnahme, dort ist es verboten.

  • Schweden

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist auf öffentlichen Parkplätzen sowie auf Privatgrund erlaubt. In Nationalparks, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und in bestimmten Schutzgebieten ist das Übernachten untersagt.

  • Schweiz

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich nicht verboten. Örtliche unterschiedliche Vorschriften und Einschränkungen sind jedoch zu beachten, z.B. im Tessin, in Graubünden und Genf. In Wäldern und Naturschutzgebieten ist es verboten.

  • Serbien

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten.

  • Slowakei

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist im öffentlichen Raum und auf Privatgrund verboten.

  • Slowenien

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist im öffentlichen Raum und auf Privatgrund verboten.

  • Spanien

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist mit Genehmigung der regionalen Behörden im öffentlichen Raum und auf Privatgrund erlaubt. Allerdings nicht länger als 3 Nächte und nur mit über 1000 Meter Entfernung zum nächsten Campingplatz. Ausgenommen sind Wohngebiete und Strände.

  • Tschechien

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist im öffentlichen Raum und auf Privatgrund verboten.

  • Ungarn

    Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist im öffentlichen Raum und auf Privatgrund verboten.

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  • Belgien: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist nur in wenigen Regionen und maximal für eine Nacht erlaubt. Besonders entlang der Küste und in Flandern gibt es Einschränkungen.

  • Bulgarien: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen ist sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum grundsätzlich verboten.

  • Dänemark: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen ist im öffentlichen Raum verboten. Auf Privatgrund ist es erlaubt.

  • Deutschland: Freies Stehen, Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für alle Verkehrsteilnehmer erlaubt, wo die StVO oder Verkehrsschilder es nicht ausdrücklich untersagen. Jedoch ist das Wildcampen verboten.

  • Estland: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist auf Privatgrund sowie im öffentlichen Raum außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt.

  • Finnland: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist auf Privatgrund erlaubt. An Stränden und Erholungsgebieten gelten regionale Verbote, die zu beachten sind.

  • Frankreich: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist regional abhängig und oftmals mit einer Genehmigung örtlicher Behörden verbunden. In Nationalparks und Naturreservaten ist es grundsätzlich verboten.

  • Griechenland: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten.

  • Großbritannien: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist entlang von Straßen und Brücken verboten, auf Privatgrundstücken jedoch erlaubt. Örtliche Genehmigungen müssen grundsätzlich eingeholt werden. In Schottland ist es weitestgehend erlaubt.

  • Irland: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist zwar grundsätzlich erlaubt, örtliche Regelungen verbieten dies jedoch oftmals.

  • Island: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten und wird vor allem in Nationalparks und Naturschutzgebieten streng kontrolliert.

  • Italien: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist für eine Nacht gestattet, örtliche Regelungen sind jedoch zu beachten. Vor allem in Norditalien, Nationalparks und in staatlichen Wäldern gibt es Einschränkungen.

  • Kroatien: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten.

  • Lettland: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist auf Privatgrund sowie im öffentlichen Raum außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt.

  • Litauen: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist auf Privatgrund sowie im öffentlichen Raum außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt.

  • Luxemburg: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten. Auf Privatgrundstücken ist es erlaubt.

  • Niederlande: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten.

  • Norwegen: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist erlaubt. Ausnahmen bilden landwirtschaftlich genutzte Flächen und Orte, die keinen Mindestabstand von 150 Meters zum nächsten Wohnhaus haben.

  • Österreich: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist für maximal eine Nacht erlaubt. Es gibt jedoch regionale Einschränkungen, wie z.B. in Tirol oder Wien. In Naturschutzgebieten ist das Übernachten verboten.

  • Polen: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten.

  • Portugal: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten.

  • Rumänien: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich erlaubt. In Naturschutzgebieten gilt eine Ausnahme, dort ist es verboten.

  • Schweden: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist auf öffentlichen Parkplätzen sowie auf Privatgrund erlaubt. In Nationalparks, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und in bestimmten Schutzgebieten ist das Übernachten untersagt.

  • Schweiz: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich nicht verboten. Örtliche unterschiedliche Vorschriften und Einschränkungen sind jedoch zu beachten, z.B. im Tessin, in Graubünden und Genf. In Wäldern und Naturschutzgebieten ist es verboten.

  • Serbien: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist grundsätzlich verboten.

  • Slowakei: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist im öffentlichen Raum und auf Privatgrund verboten.

  • Slowenien: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist im öffentlichen Raum und auf Privatgrund verboten.

  • Spanien: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist mit Genehmigung der regionalen Behörden im öffentlichen Raum und auf Privatgrund erlaubt. Allerdings nicht länger als 3 Nächte und nur mit über 1000 Meter Entfernung zum nächsten Campingplatz. Ausgenommen sind Wohngebiete und Strände.

  • Tschechien: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist im öffentlichen Raum und auf Privatgrund verboten.

  • Ungarn: Freies Stehen, Übernachten und Wildcampen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist im öffentlichen Raum und auf Privatgrund verboten.

Weitere Informationen finden Sie bei der jeweiligen Tourismusbehörde oder dem Fremdenverkehrsamt der europäischen Länder.

Quelle: ADAC, Das große Wohnmobil-Handbuch, Stand: Frühjahr 2021. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Informationen wird keine Gewähr übernommen.

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