Kfz-Steuer Wohnmobil – billiger als ein PKW

Rechenaufgabe mit Schadstoffklassen und Gesamtgewicht

Für die Steuerklasse „Kfz-Steuer Wohnmobil“ gibt es in Deutschland einen eigenen Tarif, der sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse des betreffenden Wohnmobils richtet.

Kfz-Steuer Wohnmobil: Was ist ein Wohnmobil?


Zunächst einmal gelten Wohnmobile unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht zulassungstechnisch als Fahrzeuge besonderer Zweckbestimmung der Kategorie PKW (M1). Die besondere Zweckbestimmung ist in diesem Fall das Wohnen im Fahrzeug. Insofern können auch nur solche Fahrzeuge als Wohnmobil zugelassen werden, deren Interieur die besondere Zweckbestimmung erfüllt.

Da die Kfz-Steuer für Wohnmobile günstiger ist als bei PKW ist der Versuch verlockend, durch modulare herausnehmbare Campingeinbauten besonders in kleineren Vans und Kleinbussen den Eindruck eines Wohnmobils zu erwecken und so Geld zu sparen. Daraus wird aber nichts. Denn die Wohneinrichtung muss fest eingebaut sein und darf nur mit Hilfe von Werkzeug zu entfernen sein. Das gilt für Küche, Bett und Stauraum gleichermaßen. Lediglich der Tisch darf abnehmbar sein. Der Kocher etwa, muss fest im Fahrzeug verbaut sein und zum Betrieb in Fahrzeugen geeignet.

Fahrzeuge mit herausnehmbarer Wohneinrichtung können somit nicht als Wohnmobil zugelassen und besteuert werden.

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Kfz-Steuer Wohnmobil: zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils ist mit einem Blick in den Fahrzeugschein schnell ermittelt. Unter F.1 ist in jeder Zulassungsbescheinigung Teil 1 das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs notiert. So auch bei Wohnmobilen. Der Steuertarif wird je angefangene 200 Kilogramm berechnet. Hat das Wohnmobil also ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm wird auf 3.600 Kilogramm aufgerundet. So fällt der Steuersatz 18mal an (3600:200=18). Es kommt jedoch nicht 18mal der gleiche Steuertarif zum Einsatz. Sondern ein Tarif für die ersten 2.000 Kilogramm sowie ein zweiter Tarif für das Gewicht über 2.000 Kilogramm.

Kfz-Steuer Wohnmobil: Ermittlung der Schadstoffklasse

Bei der Ermittlung der Schadstoffklasse wird es schon komplizierter. Hier steht im Fahrzeugschein lediglich die Schlüsselnummer. Und zwar in der seit dem 1. Oktober 2005 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil 1 im “Feld 14.1”, im “alten” Fahrzeugschein unter “Schlüsselnummer – zu 1”.

Entscheidend sind in den für nahezu alle Wohnmobile relevanten Schadstoffklassen 1 bis 4 die letzten beiden Ziffern der unter 14.1 eingetragenen Zahlenkombination. Damit kann die Zuordnung des Wohnmobils zu einer Schadstoffklasse erfolgen. Unterschieden wird dabei noch in die Gewichtsklassen unter und über 2.800 kg zulässigem Gesamtgewicht

Schadstoffklasse

Emissions-Schlüsselnummern

Wohnmobile bis 2.800 kg zul. GG

Wohnmobile über 2.800 kg zul. GG

S1

11-14, 16, 18-24, 28, 29, 34, 40, 77

10-12, 30-32, 40-43, 50-53

S2

25-27, 35, 41, 49, 50-52, 71

20-22, 33, 44, 54, 60, 61

S3

30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70, 72

34, 45, 55, 70, 71

S4

32, 33, 38, 39, 43, 53-66, 73

35, 80, 81


S4 ist derzeit für Wohnmobile die beste und S1 die schlechteste Schadstoffklasse. Der jeweiligen Schadstoffklasse wird nun ein Steuersatz zugeordnet. Und zwar entsprechenden der folgenden Tabelle:


Zulässiges Gesamtgewicht

S4

S3, S2

S1, S0

Bis 2.000 kg

16 €

24 €

40 €

Über 2.000 kg

10 €

10 €

10 €

Über 5.000 kg bis zu 12.000 kg

0 €

0 €

15 €

Über 12.000 kg

0 €

0 €

25 €


Die Steuersätze unterscheiden sich nach vier Gewichtskategorien. Bis 2.000 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht fließt ein anderer Steuersatz in die Berechnung als über 2.000 Kilogramm, über 5.000 Kilogramm und über 12.000 Kilogramm.

Kfz-Steuer Wohnmobil: Die Formel zur Steuerlast

Aus den oben zusammen getragenen Parametern ergibt sich nun für ein modernes Wohnmobil mit 3.500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse S4 eine jährliche Kfz Steuer von 10 mal 16 Euro = 160 Euro plus 8 mal 10 Euro = 80 Euro. In Summe also 240 Euro Kfz-Steuer pro Jahr.

Hingegen ergibt sich für ein altes Wohnmobil mit ebenfalls 3.500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse S1 eine jährliche Kfz-Steuer von 10 mal 40 Euro = 400 Euro plus 8 mal 10 Euro = 80 Euro. In Summe also 480 Euro Kfz-Steuer pro Jahr.

Ein altes Wohnmobil mit 7.500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse S1 käme auf 10 mal 40 Euro = 400 Euro plus 15 mal 10 Euro = 150 Euro plus 13 mal 15 Euro = 195 Euro. In Summe also 745 Euro Kfz-Steuer pro Jahr.

Leichter findet sich der passende Tarif der Kfz-Steuer Wohnmobil in der folgenden Tabelle des ADAC:

Schadstoffklassen

zGG*

mindestens S4

S2 – S3

S1 und schlechter

2,8 t

200 €

280 €

440 €

3,0 t

210 €

290 €

450 €

3,2 t

220 €

300 €

460 €

3,4 t

230 €

310 €

470 €

3,6 t

240 €

320 €

480 €

3,8 t

250 €

330 €

490 €

4,0 t

260 €

340 €

500 €

4,2 t

270 €

350 €

510 €

4,4 t

280 €

360 €

520 €

4,6 t

290 €

370 €

530 €

4,8 t

300 €

380 €

540 €

5,0 t

310 €

390 €

550 €

5,2 t

320 €

400 €

565 €

5,4 t

330 €

410 €

580 €

5,6 t

340 €

420 €

595 €

5,8 t

350 €

430 €

610 €

6,0 t

360 €

440 €

625 €

6,2 t

370 €

450 €

640 €

6,4 t

380 €

460 €

655 €

6,6 t

390 €

470 €

670 €

6,8 t

400 €

480 €

685 €

7,0 t

410 €

490 v

700 €

7,2 t

420 €

500 €

715 €

7,4 t

430 €

510 €

730 €

7,6 t

440 €

520 €

745 €

*zulässiges Gesamtgewicht

Kfz-Steuer Wohnmobil: Ausnahmen für Liebhaber

Wer sein altes Wohnmobil so sehr liebt, dass er es 30 Jahre lang gehegt, gepflegt und im Originalzustand erhalten hat, kann möglicherweise eine Zulassung für Historische Fahrzeuge erhalten – ein sogenanntes H-Kennzeichen. Für Wohnmobile mit H-Kennzeichen gilt ein pauschaler Steuersatz von 191,73 Euro pro Jahr.

Kfz-Steuer Wohnmobil: Für Sparfüchse

Eine weit verbreitete Variante um Kfz-Steuer für das eigene Wohnmobil zu sparen ist ein saisonales Kennzeichen. Hier wird die Kfz-Steuer nur für die Monate fällig, in denen das Wohnmobil auch zugelassen ist. Die Mehrheit wählt hier die acht Monate von März bis Oktober. Damit ist die jährliche Caravaningsaison zwischen Osterferien und Herbstferien abgedeckt. Das funktioniert jedoch nur, wenn das Wohnmobil in den abgemeldeten Monaten November bis Februar auf Privatgrund stehen kann. Ein Abstellen auf öffentlichen Straßen ist in dem abgemeldeten Zeitraum untersagt.

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