Kfz-Steuer Wohnmobil – billiger als ein PKW

Rechenaufgabe mit Schadstoffklassen und Gesamtgewicht

Für die Steuerklasse „Kfz-Steuer Wohnmobil“ gibt es in Deutschland einen eigenen Tarif, der sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse des betreffenden Wohnmobils richtet.

Kfz-Steuer Wohnmobil: Was ist ein Wohnmobil?


Zunächst einmal gelten Wohnmobile unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht zulassungstechnisch als Fahrzeuge besonderer Zweckbestimmung der Kategorie PKW (M1). Die besondere Zweckbestimmung ist in diesem Fall das Wohnen im Fahrzeug. Insofern können auch nur solche Fahrzeuge als Wohnmobil zugelassen werden, deren Interieur die besondere Zweckbestimmung erfüllt.

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Da die Kfz-Steuer für Wohnmobile günstiger ist als bei PKW ist der Versuch verlockend, durch modulare herausnehmbare Campingeinbauten besonders in kleineren Vans und Kleinbussen den Eindruck eines Wohnmobils zu erwecken und so Geld zu sparen. Daraus wird aber nichts. Denn die Wohneinrichtung muss fest eingebaut sein und darf nur mit Hilfe von Werkzeug zu entfernen sein. Das gilt für Küche, Bett und Stauraum gleichermaßen. Lediglich der Tisch darf abnehmbar sein. Der Kocher etwa, muss fest im Fahrzeug verbaut sein und zum Betrieb in Fahrzeugen geeignet.

Fahrzeuge mit herausnehmbarer Wohneinrichtung können somit nicht als Wohnmobil zugelassen und besteuert werden.

Kfz-Steuer Wohnmobil: Wohnmobil Definition laut StvZO und TÜV-Kriterien

Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung StvZO definiert „Wohnmobil“ in der „Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen“ unter Paragraph 5.1 wie folgt:

Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

a) Tisch und Sitzgelegenheiten,

b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,

c) Kochgelegenheit und

d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.

Darauf basierend hat der TÜV-Verband zuletzt 2022 sein Merkblatt 740 „Anforderungen an die Fahrzeugart Wohnmobil“ grundlegend überarbeitet. Kleinere Aktualisierungen werden regelmäßig vorgenommen. Dieses Merkblatt ist vor allem für Selbstausbauer wichtig, die ihren Wohnmobil-Umbau vom TÜV in einer Einzelabnahme als So.Kfz.-Wohnmobil einstufen lassen möchten. Bei fertigen Wohnmobilen von einem Wohnmobilhersteller ist davon auszugehen, dass alle Voraussetzungen für eine Zulassung als Wohnmobil bereits erfüllt sind.

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Kfz-Steuer Wohnmobil: zulässiges Gesamtgewicht (zGG)

Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils ist der erste Parameter zur Berechnung der KfZ-Steuer Wohnmobil. Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils ist mit einem Blick in den Fahrzeugschein schnell ermittelt. Unter F.1 ist in jeder Zulassungsbescheinigung Teil 1 das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs notiert. So auch bei Wohnmobilen. Der Steuertarif wird je angefangene 200 Kilogramm berechnet. Hat das Wohnmobil also ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm wird auf 3.600 Kilogramm aufgerundet. So fällt der Steuersatz 18mal an (3600:200=18). Es kommt jedoch nicht 18mal der gleiche Steuertarif zum Einsatz. Sondern ein Tarif für die ersten 2.000 Kilogramm sowie ein zweiter Tarif für das Gewicht über 2.000 Kilogramm.

Kfz-Steuer Wohnmobil: Ermittlung der Schadstoffklasse

Die Schadstoffklasse des Wohnmobils ist ein zweiter Bestandteil zur Berechnung der KfZ-Steuer Wohnmobil. Bei der Ermittlung der Schadstoffklasse wird es schon komplizierter. Hier steht im Fahrzeugschein lediglich die Schlüsselnummer. Und zwar in der seit dem 1. Oktober 2005 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil 1 im “Feld 14.1”, im “alten” Fahrzeugschein unter “Schlüsselnummer – zu 1”.

Entscheidend sind in den für nahezu alle Wohnmobile relevanten Schadstoffklassen 1 bis 6 die letzten beiden Ziffern der unter 14.1 eingetragenen Zahlenkombination. Damit kann die Zuordnung des Wohnmobils zu einer Schadstoffklasse erfolgen. Unterschieden wird dabei noch in die Gewichtsklassen unter und über 2.800 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Schadstoffklasse

Emissions-Schlüsselnummern

Wohnmobile bis 2.800 kg zul. GG

Wohnmobile über 2.800 kg zul. GG

S1

11-14, 16, 18-24, 28, 29, 34, 40, 77

10-12, 30-32, 40-43, 50-53

S2

25-27, 35, 41, 49, 50-52, 71

20-22, 33, 44, 54, 60, 61

S3

30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70, 72

34, 45, 55, 70, 71

S4

32, 33, 38, 39, 43, 53-66, 73

35, 80, 81

S5

35AO bis 35MO

35AO bis 35MO

S6

36NO bis 36ZL, 36AA bis 36EC, 66AO bis 66EO

36NO bis 36ZL, 36AA bis 36EC, 66AO bis 66EO

sonstige

00-10, 15, 17, 88, 98

00, 01, 02, 88, 98


S6 ist derzeit für Wohnmobile die beste und S1 die schlechteste Schadstoffklasse.

Kfz-Steuer Wohnmobil: Steuersatz je 200 kg zGG und Schadstoffklasse

Der dritte Parameter für die Berechnung der Kfz-Steuer Wohnmobil ist der Steuersatz der je nach Schadstoffklasse pro angefangenen 200 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht des Wohnmobils zur Anwendung kommt.

Die Steuersätze unterscheiden sich nach vier Gewichtskategorien. Bis 2.000 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht (zGG) fließt ein anderer Steuersatz in die Berechnung als über 2.000 Kilogramm, über 5.000 Kilogramm und über 12.000 Kilogramm.

Zulässiges Gesamtgewicht

S4 und besser

S3, S2

S1, S0

Bis 2.000 kg

16 €

24 €

40 €

Über 2.000 kg

10 €

10 €

10 €

Über 5.000 kg bis zu 12.000 kg

0 €

0 €

15 €

Über 12.000 kg

0 €

0 €

25 €


Die Steuersätze unterscheiden sich nach vier Gewichtskategorien. Bis 2.000 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht fließt ein anderer Steuersatz in die Berechnung als über 2.000 Kilogramm, über 5.000 Kilogramm und über 12.000 Kilogramm.

Kfz-Steuer Wohnmobil: Die Formel zur Steuerlast

Aus den oben zusammen getragenen Parametern ergibt sich nun für ein modernes Wohnmobil mit 3.500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse S6 eine jährliche Kfz Steuer von 10 mal 16 Euro für die ersten 2000 kg zGG = 160 Euro plus 8 mal 10 Euro für die weiteren 1500 kg zGG = 80 Euro. In Summe also 240 Euro Kfz-Steuer Wohnmobil pro Jahr.

Hingegen ergibt sich für ein altes Wohnmobil mit ebenfalls 3.500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse S1 eine jährliche Kfz-Steuer von 10 mal 40 Euro = 400 Euro plus 8 mal 10 Euro = 80 Euro. In Summe also 480 Euro Kfz-Steuer Wohnmobil pro Jahr.

Ein altes Wohnmobil mit 7.500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse S1 käme auf 10 mal 40 Euro = 400 Euro plus 15 mal 10 Euro = 150 Euro plus 13 mal 15 Euro = 195 Euro. In Summe also 745 Euro Kfz-Steuer Wohnmobil pro Jahr.

Leichter findet sich der passende Tarif der Kfz-Steuer Wohnmobil in der folgenden Tabelle des ADAC:

Schadstoffklassen

zulässiges Gesamtgewicht

S4 und besser

S2 – S3

S1 und schlechter

2,8 t

200 €

280 €

440 €

3,0 t

210 €

290 €

450 €

3,2 t

220 €

300 €

460 €

3,4 t

230 €

310 €

470 €

3,6 t

240 €

320 €

480 €

3,8 t

250 €

330 €

490 €

4,0 t

260 €

340 €

500 €

4,2 t

270 €

350 €

510 €

4,4 t

280 €

360 €

520 €

4,6 t

290 €

370 €

530 €

4,8 t

300 €

380 €

540 €

5,0 t

310 €

390 €

550 €

5,2 t

320 €

400 €

565 €

5,4 t

330 €

410 €

580 €

5,6 t

340 €

420 €

595 €

5,8 t

350 €

430 €

610 €

6,0 t

360 €

440 €

625 €

6,2 t

370 €

450 €

640 €

6,4 t

380 €

460 €

655 €

6,6 t

390 €

470 €

670 €

6,8 t

400 €

480 €

685 €

7,0 t

410 €

490 v

700 €

7,2 t

420 €

500 €

715 €

7,4 t

430 €

510 €

730 €

7,6 t

440 €

520 €

745 €

Kfz-Steuer Wohnmobil: Ausnahmen für Liebhaber

Wer sein altes Wohnmobil so sehr liebt, dass er es 30 Jahre lang gehegt, gepflegt und im Originalzustand erhalten hat, kann möglicherweise eine Zulassung für Historische Fahrzeuge erhalten – ein sogenanntes H-Kennzeichen. Für Wohnmobile mit H-Kennzeichen gilt ein pauschaler Steuersatz von 191,73 Euro pro Jahr.

Kfz-Steuer Wohnmobil: Für Sparfüchse

Eine weit verbreitete Variante um Kfz-Steuer für das eigene Wohnmobil zu sparen ist ein saisonales Kennzeichen. Hier wird die Kfz-Steuer nur für die Monate fällig, in denen das Wohnmobil auch zugelassen ist. Die Mehrheit wählt hier die acht Monate von März bis Oktober. Damit ist die jährliche Caravaningsaison zwischen Osterferien und Herbstferien abgedeckt. Das funktioniert jedoch nur, wenn das Wohnmobil in den abgemeldeten Monaten November bis Februar auf Privatgrund stehen kann. Ein Abstellen auf öffentlichen Straßen ist in dem abgemeldeten Zeitraum untersagt.

Steuer Wohnmobil: Fragen & Antworten

Wie wird die Kfz-Steuer für Wohnmobile berechnet?

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Die Kfz-Steuer für Wohnmobile wird auf Basis des zulässigen Gesamtgewichts (zGG) und der Schadstoffklasse des Fahrzeugs berechnet. Das zGG ist im Fahrzeugschein unter F.1 vermerkt. Die Steuer wird je angefangene 200 Kilogramm berechnet, wobei unterschiedliche Tarife für die ersten 2.000 kg und das darüber hinausgehende Gewicht gelten.

Wo finde ich das zulässige Gesamtgewicht meines Wohnmobils für die Kfz-Steuer?

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Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) Ihres Wohnmobils ist im Fahrzeugschein unter dem Punkt F.1 eingetragen.

Wie wird die Anzahl der Steuerabschnitte für die Berechnung ermittelt?

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Die Anzahl der Steuerabschnitte wird ermittelt, indem das zulässige Gesamtgewicht (zGG) in 200-Kilogramm-Schritte unterteilt wird. Bei einem zGG von 3.500 kg wird auf 3.600 kg aufgerundet, was 18 Abschnitte ergibt (3.600 kg ÷ 200 kg = 18).

Wie wird die Schadstoffklasse meines Wohnmobils bestimmt?

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Die Schadstoffklasse Ihres Wohnmobils kann anhand der Emissions-Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1 ermittelt werden. Die letzten beiden Ziffern dieser Zahlenkombination bestimmen die Zuordnung zu einer Schadstoffklasse, wobei zwischen Fahrzeugen unter und über 2.800 kg zGG unterschieden wird.

Wie beeinflusst die Schadstoffklasse die Höhe der Kfz-Steuer?

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Je besser die Schadstoffklasse (z.B. S6), desto niedriger ist der Steuertarif pro 200 kg. Fahrzeuge mit schlechteren Schadstoffklassen (z.B. S1) unterliegen höheren Steuertarifen.

Wie hoch ist der Steuertarif für ein Wohnmobil mit einem zGG bis 2.000 kg?

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Der Steuertarif für die ersten 2.000 kg des zGG variiert je nach Schadstoffklasse. Die genauen Beträge sind abhängig von der jeweiligen Klasse und können der entsprechenden Tabelle entnommen werden.

Warum ist es für die Steuer wichtig, die Emissions-Schlüsselnummer meines Wohnmobils zu kennen?

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Die Emissions-Schlüsselnummer ist entscheidend für die Zuordnung zur richtigen Schadstoffklasse, welche die Höhe der Kfz-Steuer beeinflusst.

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